
Allgemeines, Ansprechpersonen und Aufgabenverteilung
A-Massnahmen
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B-Massnahmen
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C-Massnahmen
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Ausführungsfristen ab der 4. Generation
| A-Massnahmen: 2024 – 2027 B-Massnahmen: 2028 – 2031 C-Massnahmen: 2032 – 2035 |
- Projekte im B-Horizont: Siehe oben, es gelten dieselben Vorgaben wie für Massnahmen im A-Horizont. Ausnahme bilden die Massnahmenpakete mit pauschalen Bundesbeiträgen im B-Horizont, hier sind die Leistungseinheiten nicht anzugeben.
- C-Horizont: Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit, langfristige Entwicklungen aufzuzeigen. Bezüglich Form, Inhalt und Zusagen gibt es keine Vorgaben. Massnahmen im C-Horizont werden in der nachfolgenden Generation (AP5) in Form von B-Massnahmen konkretisiert.
Eigene Leistungen sind Massnahmen, welche im selben Ausführungshorizont angewendet/umgesetzt werden.
Bei Massnahmen, welche nicht über das PAV mitfinanzierbar sind, oder welche mitfinanzierbar sind, aber nicht zur Mitfinanzierung beantragt werden, hat die Trägerschaft festzulegen, ob sie im Sinne von «eigenen Leistungen» (Eigenleistungen) in der Programmwirkung mitberücksichtigt werden sollen (Kapitel 3.4). Die vom Bund positiv bewerteten eigenen Leistungen werden ebenfalls in die Leistungsvereinbarung aufgenommen.
Typische und für die positive Beurteilung des Agglomerationsprogramms wichtige «eigene Leistungen» sind die nachfrageorientierten Massnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements, der Parkraumbewirtschaftung oder der (nicht-infrastrukturellen) Verkehrssicherheitsmassnahmen und die Förderung von Mobilitätsdienstleistungen. Die Umsetzung solcher eigenen Leistungen kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen (Kantone, Agglomerationen, Gemeinden z.B.). Die Koordination sollte jedoch auf Stufe Trägerschaft erfolgen.
- «Eigene Leistungen» sind demnach als solche zu deklarieren und mittels Dokumentationsblättern zu beschreiben.
Massnahmenspezifisch bedeutet das, im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Realisierung von Smart Cities werden neue Mobilitätsangebote und Steuerungsmöglichkeiten entstehen. Im Bereich Verkehrsmanagement zeigt sich das PAV bereits heute offen für die Mitfinanzierung neuer infrastruktureller Lösungen durch den Bund. Reine IT-Lösungen sind jedoch nicht über das PAV finanzierbar. Sie können allerdings als Eigenleistung in der Nutzenbeurteilung berücksichtigt werden.
Vorleistungen können Massnahmen sein, welche bereits umgesetzt sind bzw. vor dem Ausführungshorizont der aktuellen Generation umgesetzt werden.
- Vorleistungen können auf konzeptioneller Ebene dazu beitragen, die Programmbeurteilung zu verbessern.
Grundsätzlich werden in einem AP in der Situations- und Trendanalyse die Entwicklungen und Trends aufgezeigt, wenn keine Planungen in den Bereichen Verkehr und Siedlung (inkl. Landschaft) erfolgen. Im Handlungsbedarf kann dann darauf eingegangen werden, welche Lücken/Probleme durch Vorleistungen bereits behoben worden sind bzw. behoben werden und weshalb damit in der aktuellen Generation dazu keine Massnahmen mehr erfolgen müssen. Eine Würdigung des bisher Erreichten mit explizitem Hinweis auf bisherige Massnahmen (im engeren Sinne AP-Massnahmen aus den Vorgängergenerationen, im weiteren Sinne auch nicht vereinbarte Vorleistungen) erfolgt im AP im Kapitel «Handlungsbedarf».
Vorleistungen können somit auch dazu dienen, den für die aktuelle Generation prioritären Handlungsbedarf zu begründen. Ein gut konzipiertes AP zeigt zudem auf, welchen Beitrag bereits die Vorleistungen zur Erfüllung der Teilstrategien leisten.
- Wichtig ist auch, dass die Massnahmen im AP auf die Vorleistungen abgestimmt sind.
Kurz gesagt, dokumentiert der Gesamtbericht: «Wir hatten/haben diese Probleme, mit den Vorleistungen konnten wir bereits dieses und jenes lösen, nun haben wir noch folgende Probleme und wollen davon in der aktuellen Generation mit den eingegebenen Massnahmen dieses und jenes, in den folgenden Generationen dann das Andere lösen.»
- Vorleistungen können dem AP dementsprechend einen konzeptionellen Mehrwert bringen, auch wenn der massnahmenspezifische Nutzen, anders als bei den Eigenleistungen, nicht direkt berücksichtigt wird.
Für die Abteilung Raumplanung und Baurecht ist das Agglomerationsprogramm eine Fachgrundlage, die bei der Prüfung der regionalen und kommunalen Planungsinstrumente beigezogen wird.
Grundsätzlich sind die Ziele, Strategien und Maßnahmen des Agglomerationsprogrammes Rheintal mit dem Raumbild Vorarlberg 2030 (räumliches Entwicklungsleitbild), mit dem Mobilitätskonzept Vorarlberg 2019 abzustimmen und müssen sich mit den Zielen des Raumplanungsgesetzes Vorarlberg (RPG) decken.
Die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) sowie die Räumlichen Entwicklungspläne (REP) der Gemeinden dürfen dem Agglomerationsprogramm nicht widersprechen und umgekehrt.
- Die nicht-infrastrukturellen Massnahmen werden vom Bund zwar nicht mitfinanziert, sie werden aber bei der allgemeinen Beurteilung des Agglomerationsprogramms gleich mitberücksichtigt wie die infrastrukturellen Verkehrsmassnahmen. Sie beeinflussen folglich direkt auch die Höhe des Beitragssatzes des Bundes.
- Die Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen beinhalten Planungsaufträge, die sich in der Regel an die Gemeinden (oder an den Kanton bzw. das Land) richten. Die Gemeinden sind also gebeten, diese Strategien und Massnahmen aus den Bereichen Siedlung und Landschaft in ihren laufenden und künftigen Planungen zu berücksichtigen. Im Rahmen des nächsten Agglomerationsprogramms wird die Agglomeration auch hier den Stand der Umsetzung bzw. der Planungen dem Bund nachweisen
Ein ESP ist ein Entwicklungsschwerpunkt (Mischnutzungen mit Wohnen, Arbeiten, …) mit für die Region wichtigen Entwicklungspotenzialen, die unter Berücksichtigung der Landschaft und in enger Abstimmung mit der vom Agglomerationsprogramm vorgesehenen Verkehrsstrategie künftig entwickelt werden sollen. Solche Gebiete müssen von den Gemeinden evaluiert und festgelegt werden. Geeignete ESP werden dann im Agglomerationsprogramm 5. Generation verankert.
Aus Sicht der Agglomerationspolitik übernehmen die ESP eine zentrale Funktion in der Siedlungsstrategie: In ihnen soll – aufgrund ihrer guten Lage und hohen Potenziale – ein wesentlicher Teil des Wachstums (Bevölkerung, Arbeitsplätze) aufgenommen werden.
Momentan liegen in Vorarlberg erst vereinzelte, noch unvollständig geregelte ESP vor (Feldkirch Hämmerle Areal und Lustenau Zentrum). Sie müssen jetzt konkretisiert werden, damit sie im Agglomerationsprogramm 5. Generation weiterentwickelt werden können. Zudem sind weitere ESP zu nennen und auszuarbeiten. Im Agglomerationsprogramm 5. Generation werden dann pro ESP die Entwicklungsziele und Entwicklungsmodalitäten verankert (Nutzung, Dichte, Potenzial, Mobilitätskonzept, Verfahren, Zuständigkeit, Zeitplan, etc.). Sie werden dann analog zu den Verkehrsmaßnahmen einem regelmäßigen Controlling unterzogen und bei der Beurteilung des Umsetzungsstandes vom Bund mitberücksichtigt. Folgende Definition für ESP wurden im Agglomerationsprogramm 4. Generation festgehalten:
− Lage im urbanen Siedlungsgebiet (gemäß Teilstrategie Siedlung)
− ÖV-Erschließungsgüteklasse mind. C
− Mind. 1 ha Gesamtfläche oder zusätzliches Entwicklungspotenzial von mind. 200 Einwohner/ Beschäftigte
Für die nicht infrastrukturellen Maßnahmen (ESP, Innenentwicklung, etc.) erfolgt eine summarische Prüfung auf qualitativer Ebene. Je mehr eine konsequente Innenentwicklung und Siedlungsverdichtung erreicht werden kann, umso besser fällt die Beurteilung aus. Folgt die Siedlungsentwicklung nicht den Zielen der Innenentwicklung, sondern bspw. schwerpunktmäßig am Siedlungsrand oder an schlechter erschlossenen Lagen, hat dies eine entsprechend schlechtere Beurteilung zur Folge.
Die Gesamtbeurteilung des Agglomerationsprogrammes wird anhand der vier Wirkungskriterien vom Bund vorgenommen (siehe Anhang). Pro Kriterium werden -1 bis +3 Punkte vergeben, also maximal 12 Punkte. Für ein „junges“ Agglomerationsprogramm wird erst einmal das Ziel sein, die Beitragshürde von mindestens vier Punkten zu erreichen (also in jedem Kriterium einen Punkt zu holen).
Wirkungskriterien: | 1: Qualität des Verkehrssystems verbessert 2: Siedlungsentwicklung nach innen gefördert 3: Verkehrssicherheit erhöht 4: Umweltbelastung, Ressourcenverbrauch vermindert |
Gemeinde:
In den Gemeinden soll je eine Person als Ansprechpartner*in genannt werden. Diese Person ist dauerhaft zuständig für die Umsetzung der Infrastruktur-Maßnahmen im Agglomerationsprogramm. Für die Unterzeichnung der Finanzierung- und Leistungsvereinbarung ist eine Person (Bürgermeister*in, Bauamtsleiter*in, etc.) aus der Gemeinde verantwortlich. Bei der Umsetzung kann auch ein beauftragtes Planungsbüro und/oder Bauleiter*in als Ansprechperson genannt werden.
Verein Agglomeration Rheintal:
Elio Pescatore ist Ansprechpartner für Fragen zum Agglomerationsprogramm. Für Fragen zur Kommunikation ist Sabina Saggioro zuständig und Romy Gaug ist Ansprechpartnerin für das Maßnahmenmanagement. Sie begleitet die Gemeinden bei den Einreichungen der Finanzierungsvereinbarungen.
Land Vorarlberg:
Stefan Obkircher ist als Projektleiter für die Gesamtkoordination Agglomerationsprogramm verantwortlich, für die Maßnahmen auf Landesstraßen sind Arno Schwärzler, Markus Luger sowie Katharina Schwendinger (Radverkehr) die Ansprechpersonen der Straßenbauabteilung.
Kanton St. Gallen:
Ariane Müller vom Kanton St. Gallen übernimmt die Agenda der Projektleiterin Agglomerationsprogramme. Andreas Neff ist für Fragen zu Maßnahmen auf Kantonstraßen verantwortlich.
Romy Gaug von der Agglomeration Rheintal (und der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein) ist für das sogenannte Maßnahmenmanagement zuständig. Sie begleitet von Beginn an die Vorarlberger und Schweizer Gemeinden bei der Erstellung der Vereinbarungen – bis zur Auszahlung der Geldmittel an die Gemeinden. Ab 2023 wird es jährlich in jeder Gemeinde ein persönliches Gespräch geben. Romy Gaug wird bei diesen Gesprächen den Stand der Umsetzung der Projekte einholen und über nächste Schritte (Vereinbarungen über Finanzierungen) sprechen. Sie ist auch verantwortlich für die Eintragung der Fortschritte aller Maßnahmen ins Aggloportal. Das Aggloportal dient dann wiederum für das Agglomerationsprogramm 5. Generation zur Dokumentation des Umsetzungsfortschrittes.